Hagelversicherung Ernteversicherung Dürreversicherung: Sie als Landwirt bekommen gerade in den letzten Jahren den Klimawandel sehr stark zu spüren. Starke Hagelschauer bedrohen häufiger Ihre Pflanzenbestände und Ihre Existenz als in den vergangenen Jahren. Hier ist es wichtig richtig abgesichert zu sein.

Worauf muss ich achten? Was muss ich absichern? Wer hilft sofort? Lassen Sie sich dazu beraten: Individueller, umfassender und passgenauer für Ihren Schutz gegen die Hagelrisiken und das Dürrerisiko.

Hagel und Dürre können zu schweren Schäden und sogar zum Totalverlust ihrer Ernte führen. Wenn Ihre Kulturen z.B.:

  • Obst (Erdbeeren, Kernobst, Steinobst, Strauchbeeren)
  • Gemüse (Gurken, Kohl, Möhren, Salate, Spargel, Speisezwiebeln)
  • Wein
  • Hopfen
  • Feldfrüchte (Getreide, Mais, Ölfrüchte, Hülsenfrüchte, Zuckerrüben, Kartoffeln)
  • Energiepflanzen

durch Unwetter zerstört werden, fehlt oft die wichtigste Einnahmequelle und die Liquidität Ihres Betriebes ist im schlimmsten Fall gefährdet. Die Hagel-Versicherung schützt Sie vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken.

Was ist eine Hagel-Versicherung? Was leistet eine Dürreversicherung? Welche Bedeutung hat die Hagelversicherung / die Dürreversicherung für die Landwirtschaft?

Was ist in der Hagelversicherung abgedeckt/versichert?

Gibt es Zuschüsse für die Dürreversicherung?

Das Bundesland Bayern beteiligt sich, als bisher erstes Bundesland, an den Kosten für die Dürreversicherung.

Als Versicherungsmakler arbeiten wir mit allen relevanten Versicherern im Bereich der Hagelversicherung Ernteversicherung zusammen.

Afrikanische Schweinepest (ASP) – Ernteversicherung: Was ist versichert?

Die Seuche stellt vor allem für Landwirte ein großes Risiko dar. Das umfasst sowohl Bauern, die Schweine halten, als auch Landwirte, die Güter wie Mais oder Getreide anbauen. Falls eine zuständige Behörde einen Fall der ASP bemerkt, kann sie festlegen, dass Felder im Umkreis fürs Erste „lahmgelegt“ werden. Das kann zu hohen finanziellen Schäden führen. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) – Ernteversicherung bietet Schutz, wenn landwirtschaftliche Flächen aufgrund von behördlichen Anordnungen zur Vorbeugung oder Bekämpfung der ASP auf Grundlage des TierGesG entweder eingeschränkt oder gar nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden dürfen und dem Landwirt daraus ein finanzieller Schaden entsteht.

Ein solcher Verlust kann sich sowohl aus verminderten Ernteerträgen als auch aus der Unterbrechung oder dem Ausfall der Pflanzenproduktion infolge der behördlichen Anordnungen wegen ASP ergeben. Als Haftzeitbeginn gilt stets das Datum des Inkrafttretens der erstmalig veröffentlichten Tierseuchenallgemeinverfügung, durch die der Betrieb entweder von Nutzungsverboten oder -beschränkungen landwirtschaftlicher Flächen betroffen ist. Bei der Schadenbewertung für die Ertragsschadenversicherung sind alle Auswirkungen auf den Deckungsbeitrag zu berücksichtigen, die tatsächlich innerhalb der Haftzeit ihren Ursprung haben.

Darunter fallen etwa eingeschränkte oder verspätete Ernten, Ertragsverluste durch zu späte Aussaat, nicht erfolge Düngungs-, Pflanzenschutz- oder Pflegemaßnahmen sowie Folgen einer erforderlichen Fruchtfolgeumstellung. Das gilt auch dann, wenn der tatsächliche Schaden erst nach der folgenden Ernte (also außerhalb der Haftzeit) abschließend zu bewerten ist, denn erst dann können die relevanten Marktpreise festgestellt werden.

Die beitragsfreie erweiterte Deckung ist ein absolutes Highlight. Der Hintergrund dazu ist der folgende: Ist ein Erntegebiet in direkter Nähe zu einem ASP-Ausbruch liegt. In diesem Fall greift die sogenannte Deklarationspflicht. Diese besagt, dass Ernteerzeugnisse aus gefährdeten Bezirken nicht zur Fütterung von schweinehaltenden Tierbeständen genutzt werden dürfen. Das ist Vorschrift. Das führt dazu, dass der Landhandel diese Art der Erzeugnisse – z.B. Getreide – gesondert erfassen und lagern muss. Wegen zusätzlicher Kosten führt das eine gewisse Wertminderung herbei, die seit dem 1. Januar ebenfalls versichert ist. Das ist definitiv ein Alleinstellungsmerkmal für die ASP-Versicherung.

Die grundsätzlich versicherte Gefahr ist immer gleich. Allerdings hat der Kunde die Möglichkeit, zunächst einmal verschiedene Kulturen abzusichern. Er kann sich zum Beispiel dafür entscheiden, nur seinen Weizen oder nur seinen Mais in den Versicherungsschutz aufzunehmen. Oder er hat andere Flächen, die er wiederum nicht absichern will. Da gibt es viele mögliche Kombinationen. Und außerdem kann er die Haftzeit flexibel wählen. Da gibt es die Möglichkeit, Haftzeiten von 12, 18 und 24 Monaten abzuschließen. Das bedeutet, die Versicherung ist dann etwa auf einen Zeitraum von zwölf Monaten ab der ersten amtlichen Verfügung begrenzt. In der Regel dauert das aber länger, sodass eine längere Haftzeit sinnvoll ist. Zuletzt kann er auch einen Selbstbehalt wählen.

Für wen ist eine ASP – Versicherung sinnvoll? Wer braucht eine ASP-Ernteversicherung?

Da kann man sagen, dass jeder Betrieb, der Flächen bewirtschaftet, von ihr profitiert. Vor allem dann, wenn in der Region Wildschweinbestände vorhanden sind. Und es gibt es in Deutschland nur wenige Regionen, in denen das nicht der Fall ist. Der klassische Getreidebaubetrieb ist hier ein Paradebeispiel. Wir haben außerdem viele Betriebe, die auf Maisanbau spezialisiert sind, oft für Biogasanlagen. Ein Beispiel dazu: Nach einem Ausbruch in Brandenburg gab es da den Fall, dass Landwirte ihren Mais zwar noch ernten durften, aber das nur noch ab einem Meter Höhe. Da geht sehr viel Biomasse verloren und das bedeutete finanzielle Schäden für die betroffenen Betriebe.

Was kostet eine Versicherung gegen die afrikanische Schweinepest (ASP)?

Wie sich Landwirte / Bauern gegen die finanziellen Folgen der afrikanischen Schweinepest absichern können, weiß das Versicherungskontor Halstenbek. Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Mail an: info@check-kontor.de

Wie breitet sich die afrikanische Schweinepest (ASP) aus?

Die weitere Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest erklärt die sogenannte „Butterbrot-Theorie“. Fangen wir in Georgien an: Damals kam die aus Afrika stammende Seuche per Schiff in nördlichere Gefilde. Anschließend wurden Fälle der ASP gehäuft in Polen, in Bulgarien, Rumänien und im Baltikum gemeldet. Da liegen riesige Distanzen dazwischen, die nur mit dieser Theorie zu erklären sind. Sie geht davon aus, dass sehr viele große Speditionen Fahrer aus diesen östlichen Ländern beschäftigen. Diese Fernfahrer versorgen sich selbst mit Lebensmitteln, die sie aus diesen östlichen Ländern mitbringen. Mit großer Wahrscheinlichkeit haben viele von ihnen kontaminierte Lebensmittel dabei. Wenn sie diese wegwerfen, während der Fahrt oder auf dem Rastplatz, dann kann es sein, dass Wildschweine diese Lebensmittel finden und sich daran anstecken. Im Osten Deutschlands ist das aktuelle Auftreten der ASP in den dortigen Wildschweinbeständen dadurch verursacht, dass ASP-positive Tiere aus z.B.: Polen einwandern.

Für ein unverbindliches Angebot für eine Hagel-Versicherung / Ernteversicherung / ASP-Versicherung kontaktieren Sie uns bitte

Mail: info@check-kontor.de

WhatsApp: 0177-7852078

Telefon: 04101-7877169

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FAQ zum Thema Hagelversicherung:

  1. Was ist durch eine Hagelversicherung abgedeckt? Eine Hagelversicherung kann Schäden an Pflanzen durch Hagel oder Frost abdecken. Es ist wichtig zu wissen, welche Schäden in der Versicherung enthalten sind und welche ausgeschlossen sind.
  2. Welche Versicherungssumme benötige ich? Die Versicherungssumme sollte ausreichend hoch sein, um im Schadensfall eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Der Landwirt sollte die Versicherungssumme entsprechend der Größe seiner Felder und dem Wert der Ernte auswählen.
  3. Wie hoch sind die Prämien? Die Höhe der Prämien hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Größe der Felder, der Art der Pflanzen und der individuellen Risikosituation. Der Landwirt sollte sich über die Kosten der Versicherung informieren und verschiedene Angebote vergleichen.
  4. Wie werden Schäden bewertet und entschädigt? Der Landwirt sollte sich darüber informieren, wie die Versicherungsgesellschaft Schäden bewertet und wie die Entschädigungszahlungen berechnet werden.
  5. Gibt es eine Wartezeit oder Einschränkungen? Die Versicherungsgesellschaft kann bestimmte Wartezeiten oder Einschränkungen haben, bevor eine Entschädigung ausgezahlt wird. Der Landwirt sollte sich darüber informieren, welche Bedingungen gelten und welche Auswirkungen sie auf den Versicherungsschutz haben können.
  6. Gibt es spezielle Bedingungen für meine Region oder meine Art von Pflanzen? Je nach Region und Art der Pflanzen können spezielle Bedingungen für die Versicherung gelten. Der Landwirt sollte sich über diese Bedingungen informieren und sicherstellen, dass er ausreichend geschützt ist.
  7. Wie läuft der Schadensfall ab? Im Schadensfall sollte der Landwirt wissen, wie er vorgehen muss, um einen Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen und wie der Versicherungsprozess abläuft.

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  • Obst (Erdbeeren, Kernobst, Steinobst, Strauchbeeren)
  • Gemüse (Gurken, Kohl, Möhren, Salate, Spargel, Speisezwiebeln)
  • Wein
  • Hopfen
  • Feldfrüchte (Getreide, Mais, Ölfrüchte, Hülsenfrüchte, Zuckerrüben, Kartoffeln)
  • Energiepflanzen

durch Extremwetter zerstört werden, fehlt oft die wichtigste Einnahme-quelle und die Liquidität Ihres Betriebes ist im schlimmsten Fall gefährdet. Die Hagel-Versicherung schützt Sie vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken.

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